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Birresborn

Eifelgemeinde mit Herz

Gemeinde

Aus dem Ortsgemeinderat

Am 19.12.2023 fand in Birresborn, im Bürgerhaus "Auf dem Büchel", unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Christiane Stahl eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.

Aus der öffentlichen Sitzung

Eine Zuwendung in Höhe von 80,00 € wurde zur Kenntnis genommen.

Bauanträge / Bauvoranfragen

Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens im Gartenweg.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Birresborn

Aufstellung des Bebauungsplanes „FF-PVA Auf‘m Boden“

Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „FF-PVA Auf‘m Boden“ für das Gebiet an der nördlichen Gemarkungsgrenze zwischen Lavabaubetrieb und Eisenbahntrasse im Landkreis Vulkaneifel, Flur 33, Flurstücke 12, 13 und 14, Gemarkung Birresborn für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einer Fläche von ca. 4,5 ha. Gleichzeitig beantragte die Ortsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich der Verbandsgemeinde Gerolstein. Sollte eine Fortschreibung aufgrund des Kriterienkataloges nicht möglich sein, wurde beantragt den Antrag ruhend zu stellen, bis eine Ausweisung möglich ist und zudem wurde beantragt den Kriterienkatalog im Interesse der Ortsgemeinden und der Gegebenheiten anzupassen. Mit dem Vorhabenträger der PV-Anlage ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem er sich insbesondere zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung verpflichtet. Die weiteren Einzelheiten des Durchführungsvertrages werden zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Der Aufstellungsbeschluss ist später öffentlich bekannt zu machen.

Aufstellung des Bebauungsplanes „FF-PVA Heckenwiese - Birresborn-Rom“

Der Ortsgemeinderat vertagte den Beschluss, bis alle notwendigen entscheidungsrelevanten Informationen vorliegen.

Beratung über die Vergabe von Hausnummern in der Büdesheimer Straße

Der Ortsgemeinderat nahm die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss, die Hausnummern analog des Vorschlages der Verwaltung zu vergeben. Eine Neunummerierung der Hausnummern auf der gesamten Straßenseite unter Einbeziehung aller Grundstücke ist aus Sicht der Ortsgemeinde unverhältnismäßig. Für das Grundstück Nr. 833 wurde die Hausnummer 11a vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die betroffenen Grundstückseigentümer entsprechend zu unterrichten.

 

Kontext
Datum 12.01.2024
Quelle Quelle: et Blättchen
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