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Eifelgemeinde mit Herz
über die Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan
Aus den Ortsgemeinden | Freitag, 01. November 2024
inklusive Anlagen für das Jahr 2024 sowie Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen nach § 97 Gemeindeordnung (GemO)
Der Entwurf der o. g. Unterlagen ist nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Einwohner/innen können innerhalb einer Einreichungsfrist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen einreichen.
Der Entwurf der obigen Unterlagen liegt zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten, vom 02.11.2024 bis 15.11.2024 öffentlich aus. Die Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat erfolgt am 25.11.2024.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Zimmer 201, während der allgemeinen Öffnungszeiten, im zuvor genannten Zeitraum eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Fachbereich Organisation und Finanzen, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein oder elektronisch an tobias.schaefer@gerolstein.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Birresborn, 31.10.2024
Christiane Stahl, Ortsbürgermeisterin
Datum | 01.11.2024 |
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Quelle | Quelle: et Blättchen |
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